Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fotograf-Duesseldorf.com

Geschäftsführung: Marina Chigheliman

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Fotograf-duesseldorf.com und unseren Auftraggebern zur Herstellung von Fotografien geschlossen werden.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

1.3 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber, auch wenn hierauf im Einzelfall nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären.

2.2 Der Vertrag mit uns kommt zustande durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrages, durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder das Leisten einer Anzahlung auf ein von uns erstelltes Angebot. Schriftliche oder in Textform an uns erteilte Aufträge sind grundsätzlich verbindlich. Ein mündlich vom Auftraggeber erteilter Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn von uns eine schriftliche oder in Textform verfasste Auftragsbestätigung übersandt wird. Ein schriftliches oder in Textform verfasstes Angebot von uns kann vom Auftraggeber schriftlich oder in Textform angenommen werden.

3. Unsere Leistung, Material des Auftraggebers

3.1 Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag, dem vom Auftraggeber bestätigten Angebot oder aus der von uns verfassten Auftragsbestätigung (Ziff. 2.2). Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger.

3.2 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3.3 Grundlage unserer Tätigkeit sind neben der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien (Storyboard, schriftlich formulierte Anforderungen, Beispielbilder) gegebenenfalls das schriftlich niedergelegte Ergebnis der letzten Besprechung vor dem Shootingtag. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

3.5 Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart. Die Qualität ist darüber hinaus abhängig vom den Vorgaben des Auftraggebers.

3.7 Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht schriftlich oder ausdrücklich in Schrift Form ausgeschlossen wurden.

4. Nutzungsrecht

4.1 Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien der produzierten Aufnahmen für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt, sein Nutzungsrecht durch Dritte ausüben zu lassen, in dem er ihnen das einfache Nutzungsrecht überträgt.

4.2 Soweit wir dem Auftraggeber schon vor vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzung unserer Arbeitsergebnisse gestatten, ist dieses Recht bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung jederzeit widerruflich.

4.4 Auch wenn wir dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumen, behaltenwir uns weiterhin das Recht vor, das Werk sowie dessen Entwürfe, Abbildungen und Vervielfältigungsstücke für Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.

4.5 In jedem Fall behalten wir uns das Recht auf Urheberbenennung vor.

5. Vergütung

5.1 Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung.

5.2 Das Honorar ist grundsätzlich bei Abnahme fällig. Bei Aufträgen mit einem vereinbarten oder voraussichtlichen Honorar in Höhe von mehr als 3.000,00 € netto sind wir jedoch berechtigt, einen angemessenen Vorschuss in Höhe von maximal 50 % der vereinbarten oder zu erwartenden Auftragssumme zu fordern.

5.3 Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.

5.3 Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber nicht rechtzeitig (mind. 14 Tage vor Termin) abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wird der Termin fristgerecht abgesagt, so behält der Fotograf lediglich die gegebenenfalls angefallene Anzahlung ganz oder anteilig ein, sofern sie für die Vorbereitung des Auftrages genutzt wurde.

5.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

5.6 Sofern nicht anders vereinbart, sind Reisekosten und sonstige Auslagen gesondert zu vergüten.

5,7 Unsere Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sobald absehbar ist, dass sich die voraussichtlichen Kosten um mehr als 20 % gegenüber dem Kostenvoranschlag erhöhen, sind wir verpflichtet, den Auftraggeber ausdrücklich darauf hinzuweisen.

5.8 Soweit mit dem Auftraggeber ein Festpreis vereinbart wird, bezieht sich dieser auf sämtliche Kosten der Herstellung der in Auftrag gegebenen Fotos, soweit die Leistungen bereits schriftlich vereinbart worden sind. Soweit sich unser Leistungsumfang gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung erhöht, sind wir berechtigt, ein entsprechend höheres Honorar zu verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Auslagen an den Auftraggeber weiter zu berechnen, die bei Abschluss des schriftlichen Vertrages nicht vorhersehbar waren.

5.9 Sofern zusätzliche Fototermine aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, erforderlich werden, sind wir berechtigt, die sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Das Gleiche gilt für wetterbedingte Verschiebungen oder Abbrüche von Shootingterminen sowie für die Verschiebung von Shootingterminen auf Wunsch des Auftraggebers.

5. Haftung

5.1 Unsere Werke stellen schöpferische Leistungen dar, so dass uns Gestaltungsfreiheit verbleibt, soweit der Auftraggeber keine konkreten Vorgaben an die Gestaltung gemacht hat. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsrechte bei bloßem Nichtgefallen aus Gründen des Geschmacks zu, sofern unser Werk ansonsten den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Soweit Abweichungen von den ursprünglichen Vereinbarungen auf ausdrücklichen Wünschen oder Weisungen des Auftraggebers beruhen, stehen dem Auftraggeber ebenfalls keine Gewährleistungsrechte zu.

5.2 Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.

5.3 Sofern Dritte aufgrund von Material, das uns der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, oder das wir auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers verwendet haben, Ansprüche wegen Rechtsverletzungen gegen uns geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen freizustellen.

5.3 Die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung der Fotografien liegt bei uns. Soweit wir uns bei der Produktion der Aufnahmen nach Weisungen und Vorgaben des Auftraggebers richten, trägt dieser die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit sowie für die rechtliche Zulässigkeit.

6. Datenschutz

6.1 Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.

6.2 Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

7. Sonstiges

7.1 Wir sind berechtigt, für die Planung oder Durchführung des Projekts Dritte als Hilfspersonen einzuschalten. Die Haftung für Dritte, die von uns ausgesucht und beauftragt wurden, richtet sich nach der Haftung für Erfüllungsgehilfen gemäß der vorstehenden Ziff. 8.

7.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

7.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort für unsere Leistungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Düsseldorf.

7.4 Für den Vertrag sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

7.5 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.